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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Arbeitsgruppe Berufsförderung benachteiligter und behinderter Menschen

Datum und Uhrzeit
29.06.2016 (10:30 Uhr)
Ende
29.06.2016 (14:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Eckert-Schulen
Gewerbering 51in 09456 Annaberg-Buchholz

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Berufliche Rehabilitation: Vorstellung einer laufenden Maßnahme des Gastgebers
  2. Bericht über die Tagung der deutschen Rentenversicherung Bund vom 16.06.2016 in München „Einführung der Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation“
  3. Führung des Gastgebers durch den Standort
  4. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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